Die private Hochschule ist doch nur was für Reiche! Da gehen nur die hin, die ihr Abi mit Ach und Krach geschafft haben! Hartnäckige Vorurteile, denn schaut man genauer hin, stellt man fest: Das Studium an einer privaten Hochschule ist weder besser noch schlechter – dafür aber an vielen Stellen anders als an staatlichen Unis.
Nur nicht den Mut verlieren!
Örtlich oder bundesweit?
Grundsätzlich kannst du in Deutschland laut Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz aus über 20.000 Studiengängen wählen. Einige Studiengänge sind zulassungsbeschränkt: Für sie gilt der NC – aktuell betrifft das rund die Hälfte aller Bachelor-Studiengänge. Ein Studiengang ist zulassungsbeschränkt, wenn weniger Studienplätze zur Verfügung stehen, als nachgefragt werden. Von Hochschule zu Hochschule kann der Numerus Clausus für ein und dasselbe Fach anders aussehen.
Zu unterscheiden ist zwischen einer bundesweiten und einer örtlichen Zulassungsbeschränkung.
DIE BUNDESWEITE ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG
Sie greift bei den Studiengängen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Sie gilt für alle Unis, die diese Fächer anbieten.
EINE ÖRTLICHE ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG
Bedeutet, dass ein Studiengang nicht generell, aber an bestimmten Hochschulen einem NC unterliegt. Um einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang muss man sich direkt bei der jeweiligen Hochschule fristgerecht bewerben.
AUSNAHMEN BESTÄTIGEN DIE REGEL:
Für einige Studiengänge führt die Stiftung für Hochschulzulassung die Auswahlverfahren im Auftrag der Hochschulen durch. Langwierige Nachrückverfahren sollen so verhindert werden. Für dieses sogenannte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) muss man sich auf www.hochschulstart.de im entsprechenden Bewerbungsportal registrieren.
Welchen Weg du für dein Wunsch-Studium gehen musst, erfragst du am besten direkt bei der Hochschule.
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Keine feste Grenze
Übrigens: Der Numerus Clausus ist keine feste Auswahlgrenze, die bereits im Vorfeld definiert und verkündet wird, wie fälschlicherweise oft angenommen wird. Der NC wird immer erst nachträglich nach Eingang aller Bewerbungen errechnet. Das Prinzip ist genauso einfach wie logisch: Wenn weniger Studienplätze angeboten als nachgefragt werden, bekommen die jeweils besten Bewerber*innen eine Zusage. Daraus ergibt sich dann automatisch die Durchschnittsnote, die mindestens vorliegen muss: der NC. Was daraus folgt?
Die NC-Werte aus den vorangegangenen Semestern sind zwar nützliche Anhaltspunkte, sollten dich aber auf keinen Fall von einer Bewerbung abhalten! Schließlich weißt du nicht, wie die Durchschnittsnoten deiner Mitbewerber*innen im aktuellen Zulassungsverfahren aussehen.
Alternativen zum NC
Neben dem NC können die Hochschulen weitere Auswahlkriterien für örtliche Zulassungsverfahren festlegen: etwa Auswahlgespräche, die Gewichtung bestimmter Noten im Abschlusszeugnis, bestimmte Praktika oder einen Studierfähigkeitstest. Diese Kriterien unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach. Wichtig ist es also, sich vor der Bewerbung über die konkreten Auswahlverfahren und -kriterien direkt bei den Studienberatungsstellen der Hochschulen zu informieren.
Zentral organisiert: das DoSV
Allein das Wort: Dialogorientiertes Serviceverfahren. Du verstehst das nicht? Das verstehen wir gut. Und geben einen kleinen Überblick!
Grundsätzlich obliegt die Studienplatzvergabe den Hochschulen. Gibt es mehr Bewerber*innen als Plätze, muss ein Studiengang an einer Hochschule „örtlich zulassungsbeschränkt“ werden. Viele Hochschulen regeln das mittlerweile gemeinsam und zentral und lassen ihre Studienplatzvergabe von www.hochschulstart.de regeln. Besonders beliebte Studiengänge der Rechtswissenschaften und Psychologie finden sich dort häufig.
Die Idee ist ebenso simpel wie gut: Die Bewerbungen werden zentral gesammelt und so auf die Hochschulen verteilt, dass möglichst alle Wünsche erfüllt werden und keine Plätze unbesetzt bleiben.
Denn viele angehende Student*innen bewerben sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig und dabei oft auch auf verschiedene Studiengänge. Da die Hochschulen ihre Zulassungsbescheide nicht alle zum gleichen Zeitpunkt versenden, haben Bewerber*innen nur selten einen Überblick über den Status aller laufenden Bewerbungen bzw. über die Ergebnisse der verschiedenen Bewerbungen. Gleichzeitig entsteht beim Umgang mit dieser Strategie der mehrfachen (parallelen) Bewerbung häufig die Situation, dass Bewerber*innen auch mehrere Zulassungsangebote erhalten, von denen sie dann eines annehmen – ohne jedoch gleichzeitig den übrigen Hochschulen mitzuteilen, dass die übermittelten Angebote nicht angenommen werden.
So bleibt zum Beginn eines Semesters eine große Anzahl an Plätzen unbesetzt, obwohl es durchaus Interessent*innen gibt. Das verzögert den gesamten Prozess und macht aufwändige Nachrückverfahren nötig.
Ob auch deine Wunsch-Hochschule dieses Angebot nutzt, erfährst du oft über die Website und immer über die jeweilige Studienberatung. Falls ja, ist zunächst eine Registrierung bei dosv.hochschulstart.de nötig.
Hast du die Zusage in der Tasche, kannst du den Studienplatz per Mausklick annehmen. Der Zulassungsbescheid der Hochschule landet dann als PDF-Datei in deinem E-Mail-Postfach.