Studiengebühren

Kaum ein anderes Thema wurde in den Jahren innerhalb der Studenten und der Bildungspolitik, aber auch in pädagogischen Fachkreisen so heiß diskutiert wie die Studiengebühren an deutschen Hochschulen. Jetzt sind die Diskussionen, zumindest vorerst, weitgehend verstummt.

Mit Bayern und Niedersachsen haben die letzten beiden Bundesländer die Abschaffung der Gebühren beschlossen. So hat die bayerische Regierung schon ab dem Wintersemester 2013/2014 auf diese Einnahmen verzichten. In Niedersachsen werden  seit 2014 keine Studiengebühren mehr erhoben.

Völlig kostenfrei können angehende Akademiker jedoch nicht studieren. In vielen Bundesländern sind für jedes Semester Verwaltungs- beziehungsweise Immatrikulations- und Rückmeldegebühren zu zahlen.

Ihre Höhe wird von den Landesregierungen – in Schleswig-Holstein von den Hochschulen – festgesetzt. Darüber hinaus müssen die Studenten für jedes Semester einen Sozialbeitrag entrichten. Dazu gehören zum Beispiel der Beitrag für die AStA-Mitgliedschaft oder die Kosten für ein „Semesterticket“ zur kostengünstigen Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs. Die Höhe des Sozialbeitrags legen die Hochschulen eigenverantwortlich fest.

Was die Studenten freut, stößt in einigen Bundesländern auf Missfallen. So kritisieren die Befürworter der bisherigen Studiengebühren zum Beispiel, dass durch ihren Wegfall die Qualität von Forschung und Lehre leiden würde. Gibt es erste Anzeichen dafür, ist mit dem Wiederaufleben der Diskussionen über „Sinn oder Unsinn“ von Studiengebühren zu rechnen.

 

Der Stand der Dinge

Gute Nachrichten für alle Studenten und jungen Leute, die demnächst eine Hochschule besuchen wollen: Sämtliche Bundesländer haben die Studiengebühren abgeschafft oder stehen kurz davor. Verwaltungs- beziehungsweise Immatrikulations- und Rückmeldegebühren werden allerdings in vielen Bundesländern weiterhin erhoben.

Zusätzlich müssen die Studenten jedes Semester hochschulabhängige Sozialbeiträge zahlen – zum Beispiel für die Mitgliedschaft im AStA oder ein sogenanntes Semesterticket, mit dem der Öffentliche Nahverkehr in der Region um die Hochschule preiswert genutzt werden kann.

Übersicht der Studiengebühren nach Bundesländern

Die aktuelle Übersicht über Studiengebühren in den Bundesländern. (Stand: Ende 2013)

Baden-Württemberg:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; 60 € Verwaltungsgebühren

Bayern:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; keine Verwaltungs-, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren

Berlin:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; 50 € Gebühr bei Immatrikulation und Rückmeldung

Brandenburg:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; 51 € bei Immatrikulation und Rückmeldung

Bremen:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; 50 € Verwaltungsgebühren;
500 € Langzeitstudiengebühren nach 14 Semestern

Hamburg:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; 50 € Verwaltungsgebühren

Hessen:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; 50 € Verwaltungsgebühren

Mecklenburg-Vorpommern:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; maximal 50 € Verwaltungsgebühren

Niedersachsen:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren;
75 € Verwaltungsgebühren; 600 € – 800 € Langzeitstudiengebühren;
Höhe der Langzeitstudiengebühren 500 €

Nordrhein-Westfalen:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; keine Verwaltungs-, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren

Rheinland-Pfalz:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; keine Verwaltungs-, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren;
Höhe der Zweit-/Seniorenstudiengebühren 650 €

Saarland:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; keine Verwaltungs-, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren;
400 € Zweitstudium, Langzeitstudiengebühren nach Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester + Härtefallregelungen möglich

Sachsen:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; keine Verwaltungs-, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren;
Langzeitstudiengebühren 500 €;
Zeitstudium/Ausländer je nach Hochschule unterschiedlich

Sachsen-Anhalt:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; keine Verwaltungs-, Immatrikulations- und Rückmeldegebühren;
500 € Langzeitstudiengebühren nach Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester + Härtefallregelungen

Schleswig-Holstein:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren; keine Verwaltungsgebühren

Thüringen:
Gebühren momentan: keine Studiengebühren;
500 € Langzeitstudiengebühren nach Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester
Gebühren jeweils pro Semester. Quelle: Deutsches Studentenwerk. Stand: November 2013

Pro & Contra Studiengebühren

Die Pro-Position

  • Studiengebühren sichern die Qualität von Forschung und Lehre.
  • Sie führen zu einer Effizienzsteigerung im Bildungsbereich und stärken die Position der Studierenden Studiengebühren helfen, die Angebote der Hochschulen an den Anforderungen des Ausbildungsmarktes auszurichten.

Die Contra-Position

  • Der Staat stiehlt sich aus der Verantwortung, für eine konkurrenzfähige Ausbildung seiner Bürger zu sorgen. 
  • Studiengebühren vermindern die Chancengleichheit im Bereich der universitären Ausbildung
  • Es besteht die Gefahr, dass die Gebühren letztendlich nicht den Universitäten im vollen Maße zugute kommen und wenn doch, dass sie nicht effektiv eingesetzt werden.