Die private Hochschule ist doch nur was für Reiche! Da gehen nur die hin, die ihr Abi mit Ach und Krach geschafft haben! Hartnäckige Vorurteile, denn schaut man genauer hin, stellt man fest: Das Studium an einer privaten Hochschule ist weder besser noch schlechter – dafür aber an vielen Stellen anders als an staatlichen Unis.
Staatsexamen
Das Staatsexamen bzw. die Staatsprüfung
Der Staat stellt an die Qualität einiger Ausbildungen besonders hohe Anforderungen. Deshalb werden Staatsprüfungen, wie der Name schon sagt, vom Staat abgenommen. Bachelor-, Master-, Diplom- oder Magisterexamen sind hingegen an der besuchten Hochschule abzulegen.
Die Fachrichtungen
Die häufigsten Studiengänge, die mit dem Staatsexamen abschließen, kommen aus den Fachrichtungen Lehramt, Jura, Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie und Lebensmittelchemie.
Besonderheiten des Studienabschlusses Staatsexamen
Ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen beinhaltet immer eine Phase, in der die Studenten Erfahrungen in der Praxis sammeln. Bei Lehramtsstudenten findet diese, zum Beispiel in Form eines Referendariats statt. Pharmazie-Studenten absolvieren ein Praktikum bzw. ein „Praxis-Jahr“ in einer Apotheke.
Das Staatsexamen besteht aus dem ersten und dem zweiten Staatsexamen. Das erste Staatsexamen gilt zwar als regulärer Hochschulabschluss. Die Chancen auf einen interessanten Einstiegsjob sind jedoch mit diesem Examen eher gering. Wer das zweite Staatsexamen bestanden hat, besitzt einen wirklich berufsqualifizierenden Abschluss. So kann er beispielsweise eine Anwaltskanzlei eröffnen oder eine Laufbahn im höheren Justizdienst einschlagen.
Die Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit bei Staatsexamen-Studiengängen beträgt bis zum ersten Staatsexamen bei Lehramtsstudiengängen 6 – 9 Semester, bei Medizin-Studierenden 10 – 12 Semester und bei Jura- Studierenden 8 – 9 Semester.
Die Promotion
Eine Promotion kann nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens abgelegt werden.