Der Auszug

Kündigungen

Erkundige dich in deinem Mietvertrag, welchen Kündigungsfristen du unterliegst. Die meisten Mietverträge haben eine 3-monatige Kündigungsfrist. Also denk daran, deine Kündigung früh genug loszuschicken, damit du nicht in die Bedrängnis kommst, eine teure Doppelmiete zu zahlen, sofern du schon einen neuen Mietvertrag unterschrieben hast.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, falls du die neue Wohnung schon früher beziehen willst, einen Nachmieter zu stellen. Allerdings wäre es vorteilhafter, wenn im Mietvertrag ein derartiger Satz enthalten ist, dass man eher aus dem Vertrag herauskommt, wenn man höchstens 3 Nachmieter stellt, ansonsten kann der Vermieter darauf bestehen, dass du die im Vertrag genannte Kündigungsfrist einhaltet und bis Ablauf weiter Miete zahlen musst.

Aber der Mietvertrag ist nicht das einzige, was ihr rechtzeitig kündigen solltet, sondern auch:

  • Wasser und Gas/Strom
  • Telefonanschluss

In der Regel müssen alle Kündigungen schriftlich aber formlos eingereicht werden. Stets an die Kundennummer auf der Kündigung achten!

Übergabe der alten Wohnung

Die Übergabe der alten Wohnung geschieht mit dem Vermieter bzw. Hausverwalter. Dies ist auch der Zeitpunkt, um den Vermieter an die Rückzahlung zu erinnern, vorausgesetzt die Wohnung wird ordnungsgemäß, d. h. im Status laut Mietvertrag übergeben. Dafür solltest du vor dem Termin mit dem Vermieter noch einmal durch die Wohnung gehen und darauf achten, dass die Wohnung leer und sauber ist.

Im Detail solltest du auf folgendes achten:

  • die Wohnung muss leer sein
  • die Wohnung muss sauber sein
  • die Fenster müssen verschlossen sein
  • die Wasser- und Gashähne müssen zugedreht sein
  • die Namensschilder von Tür und Briefkasten sind entfernt
  • Post ist aus dem Briefkasten entfernt
  • alle Schlüssel sind in vollständiger Anzahl vorhanden

Ist ein Treffen mit dem Vermieter nicht möglich, können die Schlüssel auch zugeschickt werden, aber nicht über eine dritte Person. Ist die Wohnung leer und sind die Schlüssel übergeben, ist die Wohnung offiziell übergeben.

Mit Hilfe des Wohnungsübergabeprotokolls soll der tatsächliche Zustand der Wohnung beim Auszug des Mieters festgehalten werden. Das hat den Vorteil, dass du als ehemalige Mieter nicht für Schäden verantwortlich gemacht wirst, die erst vom Nachmieter verursacht werden. Falls ein Vermieter kein Übergabeprotokoll aufsetzen will, besorge dir möglichst einen glaubwürdigen, d. h. sachverständigen Zeugen, der dein Protokoll unterschreibt. Idealerweise machst du auch ein paar Fotos, um den Status der Wohnung vor Übergabe auch bildlich festzuhalten.

 

Endabrechnung der Neben- und Heizkosten

Normalerweise zahlt man monatliche Abschläge für Neben- als auch Heizungskosten. Am Ende einer Heizperiode bzw. einem Kalenderjahr oder auch einem Auszug wird dann abgerechnet. Dem Vermieter steht eine 12-monatige Abrechnungsfrist zu. Kommt ein Vermieter der Abrechnung nach dieser Frist nicht nach, kann der Mieter ggf. sämtliche Vorauszahlungen zurückfordern.

Bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung solltest du sicherstellen, dass der Verbrauchszeitraum mit deiner Mietzeit übereinstimmt. Um das zu bestimmen, kann entweder zeitanteilig oder nach einer Gradtagszahlentabelle verfahren werden, die auf den unterschiedlichen Verbrauch pro Monat Rücksicht nimmt.

Kaution

Die Kaution dient der Abrechnung zwischen Mieter und Vermieter, falls das Mietobjekt nicht ordnungsgemäß hinterlassen wurde.

Die Kaution wird am Anfang des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Sollten vom Mieter Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt oder vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt sein, kann der Vermieter die Kaution oder Teile davon einbehalten, statt gegen den Mieter zu klagen. Sollte nichts zu beanstanden sein, ist die Kaution inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Bei einer Bankbürgschaft muss der Vermieter die Bürgschaftsurkunden zurückgeben und den Kautionsbetrag freigeben.