18. Oktober 2021
3 min

NC: So klappt die Bewerbung

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Zulassungsbeschränkung an Hochschulen, Wartesemester und Nachrückverfahren.

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In Deutschland gibt es mittlerweile eine fast unüberschaubare Vielzahl von Studiengängen. Wenn du bisher mit (Fach-)Hochschulen noch keine Erfahrung gesammelt hast, kann dich das breite Studienangebot zu Anfang etwas verwirren, da inhaltlich vergleichbare Ausbildungen an verschiedenen Universitäten anders benannt werden. Dazu kommt, dass es den Hochschulen selbst überlassen ist, ob sie eine Zulassungsbeschränkung in Form eines örtlichen Numerus Clausus (NC) erheben oder alle Bewerber zulassen. Diese Entscheidung ist davon abhängig, wie viele Bewerber erfahrungsgemäß pro Studienplatz das Studium aufnehmen wollen und welche Kapazitäten die Universität hat. Eine Ausnahme stellen hierbei die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Human-, Tier- sowie Zahnmedizin und Pharmazie dar. In diesem Artikel erfährst du, wo du dich um einen Studienplatz bewerben musst, für den ein NC gilt.

Direkt bei der Uni oder zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben

Für die vorgenannten Fächer, die an allen staatlichen Universitäten in Deutschland einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, bewirbst du dich bei der Stiftung für Hochschulzulassung über die Website www.hochschulstart.de. Im ersten Schritt musst du dich im Online-Portal registrieren und deine Daten hinterlegen. Anschließend schickst du deine Bewerbungsunterlagen per Post an die SfH. Diese koordiniert die Bewerbungen und verteilt die Studierenden auf die verschiedenen Universitäten, wobei du angeben kannst, welchen Studiengang du an welcher Universität studieren willst. Wenn du also sicher sein willst, dass du einen der begehrten Plätze erhältst, solltest du möglichst flexibel sein, was den Standort der Hochschule angeht.

Für örtlich, aber nicht bundesweit zugangsbeschränkte Studiengänge kannst du dich direkt bei der Hochschule bewerben. Auch hierbei musst du dich registrieren, alle nötigen Informationen vollständig eingeben und in der Regel per Post die Bewerbung an die Universität schicken.

Welche Fristen gibt es?

Wenn du eine Zulassung für ein Studium mit einer begrenzten Anzahl an Plätzen erhalten willst, musst du bestimmte Fristen beachten. Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Dies bedeutet, dass du mit Ablauf der Frist deine Chance auf die Bewerbung verpasst hast und bis zum nächsten Semester bzw. Jahr warten musst. Es gibt allerdings noch weitere Fristen für die Nachreichung von Unterlagen, falls dir beispielsweise dein Zeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht ausgestellt wurde. Die Bewerbung muss trotzdem bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der Hochschule oder der SfH eingegangen sein. Da sich die Fristen jedes Jahr ändern, solltest du dich auf hochschulkompass.de informieren, bis wann deine Bewerbung zugegangen sein muss. Beachte dabei, dass es darauf ankommt, wann deine Unterlagen eingegangen sind. Wenn du sie also erst am letzten Tag der Bewerbungsfrist losschickst, können sie nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden – außer, du bringst sie persönlich vorbei.

Weiter musst du beachten, dass es für Alt- und Neu-Abiturienten unterschiedliche Zeiträume für die Bewerbung gibt. Als Alt-Abiturient giltst du, wenn du die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01. des aktuellen Jahres erworben hast. Neu-Abiturient ist demnach, wer das Abitur nach dem 16.01. abgelegt hat.

Was tun, wenn deine Durchschnittsnote zu schlecht ist?

Hast du eine Wunschuniversität und einen Traumstudiengang auserkoren, wirst jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach wegen deines Abi-Schnitts keine Zulassung erhalten? In diesem Fall hast du die Möglichkeit, über Wartesemester oder das Nachrückverfahren an den Studienplatz zu gelangen.

Als Wartesemester gilt jedes Halbjahr, das seit deinem Abitur vergangen ist und in dem du nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Während dieser Zeit kannst du eine reguläre Arbeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung absolvieren. Eine berufliche Ausbildung, die inhaltlich an dein Wunschstudium anschließt, ist dabei strategisch günstiger als das ziellose Jobben in irgendwelchen Arbeitsstätten. Denn die Zeit, die du mit einer Ausbildung zubringst, wird dir doppelt angerechnet, sofern du sie erfolgreich abschließt.

Über das sogenannte koordinierte Nachrückverfahren verteilt die SfH Plätze, die zwar vergeben, aber nicht angenommen wurden. Um beim Nachrückverfahren berücksichtigt zu werden, musst du über einen Link deine Teilnahme erklären. Diesen Link erhältst du automatisch von der SfH, wenn du in der Koordinierungsphase noch keinen Platz bekommen hast.