Die meisten Ärzte wünschen sich eine Anstellung in einer großen Klinik oder eine eigene Praxis in einer Metropole, die einen entsprechend hohen Lebensstandard und viele Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Freizeit bietet. In vielen Bundesländern ist es daher um die medizinische Versorgung der ländlichen Bevölkerung schlecht bestellt, da insbesondere Allgemeinmediziner fehlen. Die Landarztquote soll Abhilfe schaffen und Studienbewerbern den Zugang zum Medizinstudium ermöglichen, auch wenn sie sonst nicht zugelassen worden wären. Wenn du dich dafür erwärmen kannst, Hausarzt oder -ärztin auf dem Land zu werden, tust du nicht nur deinen Mitmenschen etwas Gutes, sondern kannst auch ohne perfektes Abitur dein Traumstudium antreten.
Wie viele Plätze und welche Voraussetzungen gibt es?
Die Bundesländer entscheiden selbst, wie hoch sie die Quote ansetzen. Als Grundlage dafür dient die Einschätzung, wie groß der Bedarf ist, beziehungsweise wie viele Menschen in unterversorgten Gebieten leben. Die Quoten können sich daher jedes Jahr ändern. Bislang wenden jedoch noch nicht alle Bundesländer eine Landarztquote an.
Die erste Voraussetzung, die du erfüllen musst, ist das bestandene Abitur. Ein Fachabitur ist nicht ausreichend. Deine Durchschnittsnote sollte gut, aber nicht sehr gut sein, da du mit einem Einser-Abitur auch über die reguläre Bewerbung zum Medizinstudium zugelassen werden solltest. Neben deiner Zeugnisnote werden auch medizinische Vorkenntnisse für die Entscheidung, ob du einen Studienplatz erhältst, berücksichtigt. Deine Zulassungschancen verbessern sich, wenn du bereits eine medizinische Ausbildung abgeschlossen hast, zum Beispiel zum Sanitäter oder Krankenpfleger. Auch praktische Kenntnisse, die du über ein Soziales Jahr erworben hast, sind positiv.
Die Plätze werden jedoch nicht nur nach Notendurchschnitt und Vorerfahrung an künftige Medizinstudierende vergeben, sondern zusätzlich kommt je nach Bundesland ein mehrstufiges Auswahlverfahren zum Einsatz. Hierbei musst du in einem ersten Schritt beispielsweise einen Studierfähigkeitstest ablegen und medizinische Kenntnisse nachweisen. Im zweiten Schritt finden dann Auswahlgespräche statt, bei denen deine Motivation hinterfragt wird. Ziel dieser Gespräche ist es, die besten Kandidaten zu finden, die sich sowohl von den fachlichen als auch persönlichen Interessen her als Landarzt eignen.
Stichwort Interessen: Um als Arzt in einer ländlichen Region erfolgreich zu sein, solltest du keine Ambitionen im Hinblick auf eine steile Facharztkarriere an einem großen Klinikum hegen, dich dafür aber für Allgemeinmedizin interessieren. Du solltest auch dem Leben auf dem Land etwas abgewinnen können. Als ausgesprochener Stadtmensch könntest du deine Zeit in einem Dorf sonst als unbefriedigend erleben.
Wozu verpflichtest du dich?
Wenn du einen Studienplatz annimmst, der dir über die Landarztquote angeboten wird, gehst du einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen Bundesland ein. Diese Verträge können im Detail unterschiedlich ausgestaltet sein, beinhalten jedoch immer folgende Verpflichtungen:
- Während des Studiums hast du verschiedene Mitwirkungs-, Mitteilungs- und Informationspflichten zu erfüllen.
- Du musst nach Abschluss des Studiums unverzüglich eine Weiterbildung aufnehmen, die dich zur Tätigkeit als Hausarzt/-ärztin befähigt.
- Anschließend musst du zehn Jahre als Landarzt/-ärztin in einem Gebiet, das dir zugewiesen wird, tätig sein.
Wenn du gegen eine dieser Pflichten verstößt, droht dir eine hohe Vertragsstrafe. Willst du beispielsweise nach kurzer Zeit nicht mehr als Landarzt arbeiten, kann dich zwar niemand dazu zwingen, aber du musst eine Vertragsstrafe von in der Regel 250.000 € an das Bundesland bezahlen. Der Sinn dieses Vertrags besteht darin, dass das Land sich und seine Bürger absichern will. Es investiert schließlich Geld in dein Medizinstudium und braucht dich dringend als Arzt, weshalb der Vertrag auch Bewerber abschrecken soll, die es mit der Tätigkeit in ländlichen Gebieten nicht wirklich ernst meinen.
Wann endet der Vertrag?
Der Vertrag zwischen dir und dem Bundesland endet, wenn du deine zehn Pflichtjahre absolviert hast. Alternativ kannst du dich, wie zuvor erwähnt, über die Vertragsstrafe auch früher „freikaufen“. Solltest du die Prüfungen an der Universität endgültig nicht bestehen, endet der Vertrag ebenfalls. Dabei fällt jedoch keine Strafe an.