18. Oktober 2021
3 min

Langzeitstudium: Definition und Kostenübersicht

Immer mehr Studierende überschreiten die Regelstudienzeit und werden so nach und nach zu Langzeitstudent*innen. Erfahre jetzt alles Wissenswerte zum Thema Langzeitstudium.

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Sobald die Regelstudienzeit um einige Semester überschritten wird, wird aus einem Studierenden ein Langzeitstudierender. Mit der Überschreitung kommen in einigen Bundesländern Gebühren auf Studierende zu. Die Höhe der Langzeitstudiengebühren variiert von Bundesland zu Bundesland. Jetzt erfahren, was für Kosten bei einem Langzeitstudium entstehen. Darüber hinaus Tipps dazu, wie Langzeitstudierende im Bewerbungsgespräch trotz langer Studienzeit punkten können.

Langzeitstudium: Was ist das und wie hoch sind die Kosten?

Ab wann Studierende als Langzeitstudierende gelten, ist nicht klar definiert. Als sogenannte „Bummelstudierende“ werden in der Regel Menschen bezeichnet, die deutlich länger studieren als vorgesehen. Bei den meisten Universitäten gilt: Wer mehr als vier Semester über der Regelstudienzeit liegt, gilt als Langzeitstudierender.

In einigen Bundesländern müssen Studierende, die deutlich länger für ihren Studiengang brauchen, Langzeitgebühren bezahlen.

In diesen Bundesländern fallen für ein Langzeitstudium Gebühren an:

  • Niedersachsen: Nach Ablauf der Regelstudienzeit plus sechs Semester sind es 500,- Euro pro Semester bzw. 333 Euro pro Trimester, die für Studierende fällig werden. Haben die Studierenden das 60. Lebensjahr vollendet, steigt die Gebühr auf 800,- Euro pro Semester.
  • Saarland: Nach Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als vier Semester können im Saarland bis zu 400,- Euro pro Semester fällig werden. Ob die Gebühr erhoben wird und wie hoch die Summe ist, entscheiden die einzelnen Hochschulen selbst.
  • Sachsen: Auch in Sachsen gilt: Wer die Regelstudienzeit um vier Semester oder mehr überschreitet, wird zur Kasse gebeten. Pro Semester müssen bei Überschreitung 500,- Euro pro Semester gezahlt werden.
  • Thüringen: Die Vier-Semester-Regel greift auch in Thüringen. Nach Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als vier Semestern zahlen Studierende Studiengebühren in Höhe von 500,- Euro pro Semester.

(Stand 09/21 – Quelle: https://www.studentenwerke.de/de/content/l%C3%A4nderregelungen-bei-langzeit)

Langzeitstudium: Ausnahmeregelungen für die Gebühren

Doch nicht alle Studierenden, die die Regellaufzeit deutlich überschreiten, werden zur Kasse gebeten. Es gibt Ausnahmeregelungen, die Studierende von der Zahlung der Studiengebühren befreien.

Semester, in denen:

  • ein Kind betreut wird, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • ein Angehöriger gepflegt wird,
  • eine für das Studium vorgesehene Zeit im Ausland verbracht wird oder
  • ein praktisches Studiensemester absolviert wird,

werden in den meisten Fällen nicht mit eingerechnet. Wenn eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung vorliegt, die den Studierenden daran hindern, den Abschluss in der Regelstudienzeit zu erlangen, können den Studierenden die Studiengebühren erlassen werden. Der jeweilige Einzelfall wird von der entsprechenden Hochschule geprüft und bewertet.

Langzeitstudium beim Masterstudiengang: Ist das überhaupt noch möglich?

Im Jahr 2002 wurden die Abschlüsse Magister und Diplom vom Bachelor- und Masterstudiengang abgelöst. Ein Bachelorstudiengang hat eine Regelstudienzeit von sechs bis acht Semestern. Nach dem Bachelorabschluss dauert der ergänzende Masterstudiengang zusätzliche zwei bis vier Semester. Nach zehn Jahren wurde erstmals Bilanz gezogen: Durch die Einführung von Bachelor und Master ist die durchschnittliche Studienzeit gesunken. Jedoch schafften es im Jahr 2014 nur 40 % der Studierenden, ihren Abschluss in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Ein Langzeitstudium ist also auch nach der Einführung der neuen Abschlüsse möglich.

Können Studierende exmatrikuliert werden, wenn sie die Regelstudienzeit überschreiten?

Im Abschnitt „Langzeitstudium: Was ist das und wie hoch sind die Kosten?“ wurde auf die Länderregelungen bei Langzeitstudiengebühren eingegangen. Es kommt also bei Überschreitung der Regelstudienzeit nicht automatisch zur Exmatrikulation. Besonders dann nicht, wenn besondere Lebensumstände vorliegen, die einen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit unmöglich gemacht haben. Solltest du aus medizinischen oder persönlichen Gründen dein Studium überziehen müssen, dann informiere deine Hochschule frühestmöglich darüber. Informiere dich auch bei deiner Studienberatung über mögliche Härtefallregelungen.

Haben „Bummel-Studierende“ schlechtere Jobchancen?

Bei einem Gespräch mit der Personalabteilung gilt: Je besser sich ein Bewerber verkauft, desto höher sind seine Chancen. Langzeitstudierende sollten mit offenen Karten spielen. Wenn ein Auslandsaufenthalt, Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten zu einem späteren Abschluss beigetragen haben, kann das durchaus positiv bewertet werden. Es zeigt Engagement und Durchhaltevermögen. Wurde ein Studiengang öfter gewechselt, kann das ein Zeichen für Flexibilität sein. Langzeitstudierende sollten vor einem Bewerbungsgespräch ihre positive Selbstdarstellung proben.