Die Studienfächer Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie sind an allen staatlichen Hochschulen in Deutschland zugangsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung, kurz SfH. Sie koordiniert die Bewerbungen, erteilt die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide und managt das Nachrückverfahren. Wenn du ein Studium in einer dieser Fachrichtungen aufnehmen willst, bewirbst du dich also nicht bei der Universität direkt, sondern bei der SfH.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Um dich auf einen Studienplatz in Humanmedizin oder einem der anderen vier bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer zu bewerben, rufst du die Website www.hochschulstart.de auf. Bevor du mit deiner eigentlichen Bewerbung für das Medizinstudium beginnen kannst, musst du dich im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) registrieren. Dieses koordiniert den kompletten Bewerbungsprozess und verteilt jeden Medizinstudienplatz. Für die Registrierung werden persönliche Informationen wie dein Name und deine Adresse benötigt, um für dich ein Benutzerkonto anlegen zu können. Anschließend erhältst du einen Link auf deine angegebene E-Mail-Adresse, mit dem du dein Konto freischalten kannst. Gleichzeitig bekommst du eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese individuellen Identifikationsnummern benötigst du bei deiner Bewerbung.
Anschließend geht es nun an die eigentliche Bewerbung. Diese erfolgt über die Eingabemaske Antrag Online (AntOn), die du über hochschulstart.de aufrufen kannst. Nachdem du deinen Antrag ausgefüllt hast, gibst du ihn erst digital ab, druckst ihn dann aus und schickst ihn mit den nötigen Unterlagen postalisch an die SfH. Das DoSV ermöglicht es dir, dich parallel auf alle vier medizinischen und pharmazeutischen Studiengänge zu bewerben – und das an sämtlichen Hochschulen Deutschlands. Darüber hinaus kannst du dich gleichzeitig auch auf örtlich zulassungsbeschränkte oder freie Studiengänge bewerben, da die Vergabe der Studienplätze für diese Studiengänge ebenfalls mittels DoSV abgewickelt wird. Du hast dabei die Möglichkeit, deine Bewerbungen je nach deinen Vorlieben zu priorisieren.
Nach welchen Kriterien wird im Auswahlverfahren entschieden?
Die Eignungsquoten, nach denen die Studienplätze vergeben werden, sind genau festgelegt. In der auf den Bewerbungszeitraum folgenden Koordinierungsphase werden 20 % der Plätze für die sogenannte Vorabquote zurückgehalten und unter anderem an Zweitstudienbewerber verteilt. 30 % der Plätze gehen an die Abiturbesten des Jahrgangs. Hast du keinen besonders guten Abiturschnitt, dann kannst du über die „zusätzliche Eignungsquote“ zum Studium zugelassen werden, für die 10 % der Plätze reserviert sind. Die verbliebenen 30 % werden über die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) an die Bewerber verteilt. Die Universitäten haben also die Möglichkeit, bei der Auswahl der Studierenden mitzuwirken. Im Anschluss an die Koordinierungsphase folgt das Nachrückverfahren, bei dem Studienplätze, die nicht angenommen wurden, verteilt werden.
Bewerbungsprobleme über das Benutzerkonto ausräumen
Über dein Nutzerkonto kannst du stets den aktuellen Stand deiner Bewerbungen verfolgen. Wenn du dich für ein Medizinstudium beworben hast, kannst du auch auf den so genannten Mangel-Service zurückgreifen. Gibt es bei deiner Antragstellung Unstimmigkeiten, weil beispielsweise Unterlagen fehlen, wirst du darüber informiert und kannst die fehlenden Belege nachreichen. Zu den Bescheidterminen findest du in deinem Nutzerkonto alle Informationen über den Stand deiner Bewerbung. Sobald die Ergebnisse feststehen und die Bescheide vorliegen, kannst du diese auch hier abrufen.
Welche Fristen musst du berücksichtigen?
Für die Bewerbung via hochschulstart.de gelten verschiedene Fristen, die sich jährlich ändern, weshalb du dich frühzeitig auf der Website informieren solltest. Im Wintersemester wird der Bewerbungszeitraum nach Alt- und Neuabiturienten unterteilt. Als Altabiturient giltst du, wenn du deine Hochschulzulassung vor dem 16. Januar des aktuellen Jahres erhalten hast. Hast du dein Abitur nach dem 15. Januar erworben, zählst du zu den Neuabiturienten. Je nachdem, in welche Gruppe du eingestuft wirst, gelten unterschiedliche Bewerbungsfristen. Bei diesen Terminen handelt es sich um Ausschlussfristen, was bedeutet, dass zu spät eingegangene Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig informierst und zeitnah um die Bewerbung kümmerst. Im Sommersemester findet hingegen keine Unterteilung in Alt- und Neuabiturienten statt, sodass für beide Gruppen der gleiche Bewerbungszeitraum verbindlich ist.